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Steuerberater Gebühren

Die Bestimmungen für die Gebühren für Steuerberater sind bundeseinheitlich festgeschrieben
in der Steuerberatergebührenverordnung. Die Regelungen sind sehr komplex.

 

Die Grundsätze zur Bestimmung der Höhe des Honorars haben wir nachfolgend zusammen-
gefasst

 


Wertgebühren


Betragsrahmengebühren


Zeitgebühren


Höchstgebühr


Mittelgebühr


Mindestgebühr


Wie hoch ist die Gebührenrechnung für den "Normalfall"?


Ist eine Pauschalhonorarvereinbarung erlaubt?


Gegenstandswerte


Tabellen


Mindest-Gegenstandswerte


Dürfen Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt werden?


Zu welchem Zeitpunkt werden die Gebühren für den Steuerberater fällig?


Darf der Steuerberater einen Vorschuss für sein Honorar verlangen?



Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder.

 

Es dürfen nur Mitglieder beraten werden.

 

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Er wird in der Satzung (meistens gesondert in der Beitragsordnung) des jeweiligen Vereins festgelegt. Der Beitrag richtet sich in den meisten Fällen nach dem Jahreseinkommen des Mitglieds.

 

Die Beiträge für niedrige Einkommen betragen i.d.R. ca. 50,00 Euro pro Kalenderjahr. Für mittlere Einkommen beträgt die Gebühr ca. 100,00 Euro bis 150,00 Euro und für hohe Einkommen bis ca. 250,00 bis 350,00 Euro pro Kalenderjahr.

 

Neben dem Jahresbeitrag dürfen vom Verein keine weiteren Gebühren in Rechnung gestellt werden.

 

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