Steuerberatung
Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie sich steuerlich beraten
lassen möchten?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Berechnung der Gebühren ?
Welche Beratungskompetenz können Sie erwarten ?
Steuerberater dürfen ihre Mandanten
ohne Einschränkung
in allen Steuerangelegenheiten beraten.
Die Bezahlung eines Steuerberaters, das Honorar, erfolgt nach der Steuerberatergebührenverordnung. Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Einkünfte des Mandanten und nach Komplexität und Schwierigkeit des jeweiligen Sachverhalts. Der Steuerberater muss selber entscheiden wie schwierig und aufwendig der erteilte Auftrag ist und danach die Höhe der Gebühren festlegen. In der Regel wird eine sogenannte „Mittlere Gebühr“abgerechnet.
Ein Steuerberater haftet für seine Fehler, das gilt zum Beispiel wenn er Fristen versäumt hat. Er ist deshalb verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz muss seinem persönlichen Bedarf entsprechen.
Steuerberater müssen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Ein Steuerberater ist ein kompetenter Ratgeber in allen
steuerrechtlichen |
Alles was für den Steuerberater vor Ort angeführt ist, gilt genauso für den Online-Steuerberater. Diese Art der Steuerberatung wird erst seit wenigen Jahren praktiziert. Aufgrund der regelmäßig etwas geringeren Gebühren, erfreut sie sich aber zunehmender Beliebtheit.
Für die Berechnung der Gebühren sind alle Steuerberater an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden. Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Einkünfte des Mandanten und nach Komplexität und Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Sachverhalts. Der Steuerberater muss selber entscheiden wie schwierig und aufwendig der erteilte Auftrag ist und danach die Höhe der Gebühren festlegen.
Die Beratungsqualität unterscheidet sich nach bisherigen Erfahrungen nicht von der eines „herkömmlichen“ Steuerberaters.
In der Regel handelt es sich um junge Steuerberater die neben dem Aufbau einer regionalen Beratungspraxis eine WEB-Site eingerichtet haben, über die Mandanten mindestens die Gebühren für ihren individuellen Steuerfall berechnen lassen können. In einigen Fällen können auch sofort Checklisten mit Anforderungen der Unterlagen für den individuellen angefragten Steuerfall angezeigt und gedruckt werden.
Nach der Übersendung des Angebotes an den Mandanten, übermittelt der Mandant seine Unterlagen per PDF oder per FAX oder per Post.
Die Beratung erfolgt per Telefon und per E-Mail.
Der fertige Steuerfall wird dem Mandanten zur Einsichtnahme und Unterschrift als PDF oder in Papierform zugeschickt. |
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Auch Rechtsanwälte sind gem. Steuerberatungsgesetz befugt in allen steuerlichen Angelegenheiten zu beraten. In der Praxis gibt es jedoch nur wenige Rechtsanwälte, die auch auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig sind.
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Lohnsteuerhilfeverein (vor Ort )
Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft.
Darüber hinaus sind Lohnsteuerhilfevereine
bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs
(Kindergeldsachen)
im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der sonstigen
Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der
Abgabenordnung anzuwenden sind ("Riester-Rente",
Wohnungsbauprämienantragstellung), bei der Eigenheimzulage
und bei der Investitionszulage nach den§§ 3
bis 4 des Investitionszulagengesetzes 1999 zur Hilfeleistung
befugt. |
Alles was für den
Lohnsteuerhilfeverein vor Ort angeführt ist, gilt
genauso für den
Online-Lohnsteuerhilfeverein.
Diese Art der Arbeitnehmerberatung ist relativ neu und
noch nicht sehr bekannt.
Die Mitgliedsbeiträge für die Mitglieder sind deshalb geringer als bei herkömmlichen Lohnsteuerhilfevereinen.
Hinsichtlich der Beratungskompetenz ist auch hier unsere Empfehlung: Wenn ein Beratungsstellenleiter bereits mehr als 10 Jahre (idealerweise hauptberuflich) tätig ist, kann daraus auf eine hohe Beratungskompetenz geschlossen werden.
Das Mitglied erhält eine Mail mit Fragen und Anforderungen von Unterlagen die in seinem individuellen Fall erforderlich sind. Diese Mail wird ausgedruckt, die erforderlichen Unterlagen hinzugefügt und dem Online-Lohnsteuerhilfeverein übermittelt.
Der Online-Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung.
Der fertige Steuerfall
wird dem Mitglied zur Einsichtnahme und Unterschrift
als PDF oder in
Papierform übermittelt. |
